Ball verloren oder aus (R. 18-2)

Aus ist gekennzeichnet durch weiße Pfähle, weiße Ringe an Bäumen oder Zaunpfählen und / oder weiße Linien.

Das Gelände jenseits des Baches hinter dem 2. Grün sowie jenseits des Baches an Loch 16 (links) ist Aus. Die den Platz umgebenden nicht markierten Weidezäune sind Aus. Kommt ein Ball auf oder jenseits einer den Platz querenden oder umgebenden öffentlichen Straße zur Ruhe, so ist „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für andere Löcher nicht „Aus“ ist.

Penalty Areas (R. 17)

Penalty Areas sind durch rote Pfähle und / oder rote Linien markiert, gelbe Penalty Areas durch gelbe Pfähle und / oder gelbe Linien gekennzeichnet.

Spielverbotszonen / Biotope sind Flächen, die mit Pfählen mit grünem Top als geschützter Landschaftsteil markiert sind. Diese dürfen nicht betreten und es darf aus ihnen nicht gespielt werden. Strafe bei Verstoß (in Anlehnung an R 1.2): Disqualifikation.

DROPZONEN

Liegt ein Ball in der Penalty Area an Loch 2 oder Loch 12 (hinter dem Grün) oder ist bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in der Penalty Area zur Ruhe kam, hat der Spieler jeweils mit einem Strafschlag die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten:

PROVISORISCHER BALL AN PENALTY AREAS

Ist es nicht sicher, ob der Ball eine Penalty Area überquert hat und im Gelände liegt oder ob er in der Penalty Area ist, so darf ein provisorischer Ball nach Regel 17.1 gespielt werden. Dabei darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeit mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen (17.1 d(1)), die Erleichterungsmöglichkeit „auf der Linie zurück“ (17.1d(2)) oder, wenn es sich um eine rote Penalty Aerea handelt, seitliche Erleichterung (R 17.1d(3)).

 
TIERKOT

Nach Wahl des Spielers darf Kot von Wasservögeln oder Hunden behandelt werden als

Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse (R. 16.1)

Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Es darf daraus nicht gespielt werden. Es muss Erleichterung nach Regel 16.1 genommen werden (straflos).

Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition durch ein Tierloch behindert ist.
Frisch verlegte Soden sowie Wintergrüns sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung.
Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sowie Blumenbeete sind unbewegliche Hemmnisse

Unbewegliche Hemmnisse sind auch alles Künstliche auf dem Platz, insbesondere Pfosten, die Penalty Areas, Spielverbotszonen oder Entfernungen markieren oder befestigte Wege mit künstlicher Oberfläche. Hier darf Erleichterung nach R. 16.1 genommen werden.

STRAFE BEI VERSTOSS GEGEN EINE PLATZREGEL

Lochspiel = Lochverlust
Zählspiel = 2 Schläge
schwerwiegender Verstoß= Disqualifikation

Hinweise

PLATZMARKIERUNGEN

                  100 m weißer Punkt Spielbahn bzw. Pfahl mit 1 weißem Ring
                  150 m roter Punkt Spielbahn bzw. Pfahl mit 2 zwei weißen Ringen
                  200 m gelber Punkt Spielbahn

ROT – Fahne vorne
BLAU-Fahne Mitte
GELB-Fahne hinten

DURCHSPIEL
ABSCHLAG